Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Vertragsinhalt
1.Die Hundetrainerin wird den Kunden mit seinem Hund ausbilden, sie schuldet keinen Erfolg, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden abhängt. Falls der Hund krank wird oder einen Unfall hat, hat der Eigentümer die Behandlungskosten zu tragen und die Trainerin ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Tierärzte und Spezialisten einzuschalten und im Namen des Eigentümers zu beauftragen, soweit dies der Eigentümer nicht selbst kann. Der Eigentümer bestätigt, dass sämtliche Core-Impfungen (Tollwut,Staupe,HCC,Parvovirose,Leptospirose) altersgemäß durchgeführt sind, der Hund entwurmt, ungezieferfrei und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht Berechtigung zum Vertragsrücktritt durch die Hundeschule ohne Erstattung des bereits gezahlten Honorars oder bei Abwesenheit des Eigentümers zur Durchführung der Impfungen/ Entwurmung/ Ungezieferbehandlung/ Krankheitsbehandlung. Die Kosten hat der Kunde zu erstatten. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden. Der Kunde versichert, dass sein Hund ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde die bestehende Haftpflichtversicherung und den Impfausweis vorzulegen. Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, gegen das Tierschutzgesetz verstößt und/oder den Anweisungen der Trainerin nicht Folge leistet, die Zahlungsverpflichtung besteht in diesem Fall fort. Außerdem kann die Trainerin ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzeit nicht erreicht ist.
Kosten für Ausbildung/Gassi
2. Mit der Anmeldung ist die Leistung verbindlich gebucht, der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars und erklärt die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Das Honorar ist vor Leistungsbeginn bei Anmeldung in bar zu entrichten.
3.Bei Leistungsabbruch durch den Kunden nach der Anmeldung egal aus welchem Grund besteht kein Erstattungsanspruch. Einzelcoachings können bis zu 24 Stunden vorher verschoben werden, erfolgt die Terminverschiebung später, wird das Einzelcoaching berechnet.
4.Bei Leistungsausfall durch die Trainerin wird das Training zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Trainingsorte und-zeiten können verschoben werden.
Haftung
5.Die Hundeschule/Trainerin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden. Der Kunde haftet für die von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung der Trainerin für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Kunde stellt den Ausbilder von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei; so u.a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung. Während der Ausbildung sind die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen; Freilauf der Hunde findet immer und ausdrücklich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden statt. Läufige Hündinnen (auch wenn sie erst während der Ausbildung läufig werden) können nicht teilnehmen. Es besteht keinerlei Haftung für ungewollte Deckackte und Folgekosten.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.